Reiserücktrittsversicherung per Kreditkarte?

Ersetzt eine Kreditkarte eine spezielle Charter-Rücktrittsversicherung?

Wenn es darum geht, einen Chartertörn abzusichern, steht häufig die Frage im Raum: Reicht die Rücktritts­versicherung, die mit der Kreditkarte verbunden ist, aus – oder ist eine eigenständige Charterversicherung notwendig?  In den meisten Fällen reicht aber eine kreditkartengebunde Reiserücktrittsversicherung NICHT aus.

reiserücktrittsversicherung per kreditkarte verletzte frau

Warum die Kreditkarten­versicherung häufig nicht genügt

Unklare Leistungs­bereiche

Es ist oft nicht transparent, welche Arten von Reisen und Leistungen durch die Kreditkartenversicherung tatsächlich abgedeckt sind. Manche Policen greifen beispielsweise nur bei klassischen Pauschalreisen – nicht aber bei komplexeren Reise­formen wie einem Yacht­charter.
Zudem gilt: Nur wenn die Reise vollständig über die Karte bezahlt wurde, kann der Versicherungsschutz aktiviert sein.

Begrenzter Personenkreis

Bei vielen Kreditkarten­versicherungen ist lediglich der Karteninhaber versichert – eventuell auch dessen unmittelbare Familie. Wenn jedoch mehrere Familien oder eine Gruppe gemeinsam einen Charter­törn planen, greifen die Bedingungen kaum. Fällt etwa eine zweite Familie komplett aus, ist sie häufig nicht geschützt über die Kreditkarte der ersten Buchenden.

Spezielle Risiken eines Charter­törns

Eine Charter­tour bringt Besonderheiten mit sich: z. B. Ausfall des Skippers vor oder während des Törns, Ausfall von Crew­mitgliedern, technische Probleme an Bord oder Rücktritts­gründe, die bei klassischen Reise­versicherungen nicht berücksichtigt sind. Kreditkarten­policen haben solche Risiken selten klar im Blick.

Deckungslücken und Versicherungs­limits

Analysen zeigen: Versicherungen via Kreditkarte bieten im Vergleich zu eigenständigen Reise-­ oder Charter­versicherungen deutlich weniger Leistung, insbesondere bei Rücktritt, Unterbrechung der Reise oder bei medizinischer Evakuierung. So werden z. B. nur bestimmte Rücktrittsgründe anerkannt und ein „Cancel for any reason“ (also Rücktritt ohne konkreten versicherten Grund) ist in der Regel ausgeschlossen.

Reiserücktrittsversicherung segeltörn nicht abgedeckt

  Empfehlung für Skipper & Chartergruppen

  • Lesen Sie die Versicherungs­bedingungen der Kreditkarte genau durch – wer ist versichert, wann greift die Versicherung, welche Leistungen sind enthalten?

  • Fragen Sie gezielt nach: Wird der Ausfall eines Skippers oder Crew­mitglieds abgedeckt? Gilt der Schutz für Gruppen oder nur für den Karteninhaber und seine Familie?

  • Ziehen Sie eine spezialisierte Charter­versicherung in Betracht: Sie bietet meist klarere Bedingungen, deckt Gruppenreisende und spezifische Risiken eines Yacht­charters ab – und im Schadenfall ist das oftmals „Gold wert“. 

  • Vor allem bei teuren Buchungen, großen Gruppen oder exotischen Zielen: Eine Zusatzversicherung ist sehr sinnvoll.

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