Reiserücktrittsversicherung per Kreditkarte?
Ersetzt eine Kreditkarte eine spezielle Charter-Rücktrittsversicherung?
Wenn es darum geht, einen Chartertörn abzusichern, steht häufig die Frage im Raum: Reicht die Rücktrittsversicherung, die mit der Kreditkarte verbunden ist, aus – oder ist eine eigenständige Charterversicherung notwendig? In den meisten Fällen reicht aber eine kreditkartengebunde Reiserücktrittsversicherung NICHT aus.
Warum die Kreditkartenversicherung häufig nicht genügt
Unklare Leistungsbereiche
Es ist oft nicht transparent, welche Arten von Reisen und Leistungen durch die Kreditkartenversicherung tatsächlich abgedeckt sind. Manche Policen greifen beispielsweise nur bei klassischen Pauschalreisen – nicht aber bei komplexeren Reiseformen wie einem Yachtcharter.
Zudem gilt: Nur wenn die Reise vollständig über die Karte bezahlt wurde, kann der Versicherungsschutz aktiviert sein.
Begrenzter Personenkreis
Bei vielen Kreditkartenversicherungen ist lediglich der Karteninhaber versichert – eventuell auch dessen unmittelbare Familie. Wenn jedoch mehrere Familien oder eine Gruppe gemeinsam einen Chartertörn planen, greifen die Bedingungen kaum. Fällt etwa eine zweite Familie komplett aus, ist sie häufig nicht geschützt über die Kreditkarte der ersten Buchenden.
Spezielle Risiken eines Chartertörns
Eine Chartertour bringt Besonderheiten mit sich: z. B. Ausfall des Skippers vor oder während des Törns, Ausfall von Crewmitgliedern, technische Probleme an Bord oder Rücktrittsgründe, die bei klassischen Reiseversicherungen nicht berücksichtigt sind. Kreditkartenpolicen haben solche Risiken selten klar im Blick.
Deckungslücken und Versicherungslimits
Analysen zeigen: Versicherungen via Kreditkarte bieten im Vergleich zu eigenständigen Reise- oder Charterversicherungen deutlich weniger Leistung, insbesondere bei Rücktritt, Unterbrechung der Reise oder bei medizinischer Evakuierung. So werden z. B. nur bestimmte Rücktrittsgründe anerkannt und ein „Cancel for any reason“ (also Rücktritt ohne konkreten versicherten Grund) ist in der Regel ausgeschlossen.
Empfehlung für Skipper & Chartergruppen
Lesen Sie die Versicherungsbedingungen der Kreditkarte genau durch – wer ist versichert, wann greift die Versicherung, welche Leistungen sind enthalten?
Fragen Sie gezielt nach: Wird der Ausfall eines Skippers oder Crewmitglieds abgedeckt? Gilt der Schutz für Gruppen oder nur für den Karteninhaber und seine Familie?
Ziehen Sie eine spezialisierte Charterversicherung in Betracht: Sie bietet meist klarere Bedingungen, deckt Gruppenreisende und spezifische Risiken eines Yachtcharters ab – und im Schadenfall ist das oftmals „Gold wert“.
Vor allem bei teuren Buchungen, großen Gruppen oder exotischen Zielen: Eine Zusatzversicherung ist sehr sinnvoll.
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