Skipperhaftpflicht-Versicherung: Weil Verantwortung über die Kaution hinausgeht
Während die Charter-Kautionsversicherung vor allem den Verlust der hinterlegten Kaution absichert, geht es bei der Skipperhaftpflicht Versicherung um ein anderes Thema: Die persönliche gesetzliche Haftung des Skippers und – im vereinbarten Umfang – seiner Crew.
Der Skipper trägt Verantwortung für die sichere Schiffsführung. Trotz sorgfältiger Planung und verantwortungsbewussten Handelns lassen sich Unfälle nicht immer vollständig ausschließen. Ein Schaden muss sich dabei keineswegs auf die eigene Charteryacht beschränken.
Ein Beispiel: Zusammenstoß im Hafen
Stell Dir vor, Du möchtest bei Seitenwind in einer kroatischen Marina anlegen. Eine Windböe versetzt die Yacht und es kommt zu einer Kollision mit einem anderen Boot. Dabei wird das Nachbarboot beschädigt. Möglicherweise wird sogar eine Person verletzt. Solche Situationen können erhebliche Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
Zwar besitzen Charteryachten normalerweise auch eine eigene Haftpflichtversicherung. Doch daraus folgt nicht automatisch, dass sämtliche persönlichen Haftungsrisiken des Skippers und seiner Crew vollständig abgedeckt sind. Eine zusätzliche Skipper-Haftpflichtversicherung kann hier wichtige Deckungslücken schließen.
Was kann eine Skipperhaftpflicht-Versicherung abdecken?
Abhängig vom vereinbarten Tarif und den Versicherungsbedingungen der Skipperhaftpflicht-Versicherung gehören dazu insbesondere:
- Personenschäden: Wenn durch einen versicherten Fehler Personen verletzt werden und daraus gesetzliche Schadenersatzansprüche entstehen.
- Sachschäden: Wenn beispielsweise ein anderes Schiff oder fremdes Eigentum beschädigt wird und Skipper oder Crew dafür gesetzlich haften.
- Vermögensfolgeschäden: Wenn aus einem versicherten Personen- oder Sachschaden weitere finanzielle Ansprüche entstehen, beispielsweise aufgrund von Verdienstausfall nach einer Verletzung.
- Schäden zwischen Crewmitgliedern: Auch Ansprüche innerhalb der Crew können versichert sein. Das ist besonders wichtig, weil hier je nach bestehender Versicherung Deckungslücken auftreten können.
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Eine Haftpflichtversicherung hat noch eine weitere wichtige Aufgabe: Sie prüft, ob ein Schadenersatzanspruch tatsächlich berechtigt ist, und wehrt unberechtigte versicherte Ansprüche gegebenenfalls ab.
Bei der erweiterten Skipper-Haftpflicht von FAIRWINDS.blue sind zudem bestimmte Schäden an der gecharterten Yacht infolge grober Fahrlässigkeit unter besonderen Voraussetzungen eingeschlossen. Dafür gelten allerdings eigene Regeln und eine erhöhte Selbstbeteiligung.
Warum reicht die normale Privathaftpflicht oft nicht aus?
Viele Skipper gehen davon aus, dass ihre private Haftpflichtversicherung im Ernstfall einspringt. Darauf sollte man sich jedoch nicht ungeprüft verlassen. Das Führen einer Segelyacht oder eines Katamarans kann in einer gewöhnlichen Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen oder nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschlossen sein. Auch der Versicherungsschutz der Charteryacht ersetzt nicht automatisch die persönliche Skipperhaftpflicht-Versicherung.
Deshalb empfiehlt es sich, vor dem Urlaub zu prüfen, welche nautischen Risiken bereits versichert sind und für welche ein zusätzlicher Schutz sinnvoll ist.
Charter-Kautionsversicherung oder Skipperhaftpflicht Versicherung – was ist wichtiger?
Diese Frage wird häufig gestellt. Tatsächlich erfüllen beide Versicherungen unterschiedliche Aufgaben. Die Charter-Kautionsversicherung kümmert sich in erster Linie um den finanziellen Verlust Deiner Kaution bei versicherten Sachschäden an der gecharterten Yacht.
Die Skipper-Haftpflichtversicherung schützt vor bestimmten gesetzlichen Haftungsansprüchen, die gegen Dich oder mitversicherte Crewmitglieder erhoben werden. Unser Rat: Betrachten Sie beide Versicherungen nicht als Alternative, sondern als sinnvolle Ergänzung. Denn ein kleiner Schaden an der eigenen Charteryacht und ein Unfall mit erheblichen Schadenersatzansprüchen sind zwei sehr unterschiedliche finanzielle Risiken.
Erweiterte Skipper-Haftpflichtversicherung
Die erweiterte Skipper-Haftpflichtversicherung z.B. von FAIRWINDS.blue bietet je nach gewähltem Tarif hohe Versicherungssummen für gesetzliche Haftungsrisiken. Zu den versicherbaren Leistungen gehören insbesondere Personen- und Sachschäden, daraus entstehende Vermögensfolgeschäden, bestimmte Ansprüche innerhalb der Crew und die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen.
Die Versicherung wird mit einer Laufzeit von zwölf Monaten angeboten und kann bei privaten Chartertörns innerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs genutzt werden. Für die reguläre Haftpflichtdeckung gilt eine Selbstbeteiligung von 100 Euro je Schadenfall. Bei bestimmten Schäden an der Charteryacht aufgrund grober Fahrlässigkeit gelten abweichende Voraussetzungen und eine höhere Selbstbeteiligung.
Worauf sollten Sie vor dem Abschluss achten?
Achten Sie vor allem darauf, dass die Versicherung zu Ihrer tatsächlich gebuchten Yacht, der Kautionshöhe und Ihrer Art des Törns passt. Bei der FAIRWINDS.blue Charter-Kautionsversicherung muss die gewählte Versicherungssumme mindestens der im Chartervertrag vereinbarten Kaution entsprechen. Andernfalls droht eine anteilige Kürzung der Versicherungsleistung.
Außerdem muss der Versicherungsnehmer bei den beschriebenen Tarifen der offiziell eingetragene Skipper sein. Für gewerblich geführte Törns, Ausbildungstörns oder andere besondere Nutzungen können spezielle Tarife oder Einschränkungen gelten. Maßgeblich sind immer die Bedingungen des tatsächlich abgeschlossenen Versicherungsvertrags.
Die Versicherung wird mit einer Laufzeit von zwölf Monaten angeboten und kann bei privaten Chartertörns innerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs genutzt werden. Für die reguläre Haftpflichtdeckung gilt eine Selbstbeteiligung von 100 Euro je Schadenfall. Bei bestimmten Schäden an der Charteryacht aufgrund grober Fahrlässigkeit gelten abweichende Voraussetzungen und eine höhere Selbstbeteiligung.
Was tun, wenn während des Charterurlaubs ein Schaden passiert?
Das Wichtigste zuerst: Bewahren Sie Ruhe und sorgen dafür, dass niemand gefährdet wird. Informieren Sie anschließend unverzüglich die Charterbasis beziehungsweise den Vercharterer sowie das Hafenamt vor Ort und folgen Sie den notwendigen Anweisungen. Wenn der Vorfall meldepflichtig ist, müssen auch die zuständigen Behörden informiert werden. Für eine spätere Versicherungsabwicklung sollten Sie den Schaden möglichst genau dokumentieren.
Fotos, ein nachvollziehbarer Schadenbericht, gegebenenfalls ein behördliches Protokoll und die entsprechenden Unterlagen des Vercharterers können für die Regulierung entscheidend sein. Melden Sie den Schaden außerdem schnellstmöglich Ihrem Versicherer. Anerkennen Sie keine rechtliche Haftung oder Schadenersatzforderung ohne Abstimmung mit dem Versicherer.
Bei FAIRWINDS.blue sind für die Kautionsversicherung unter anderem der Chartervertrag, die Crewliste, ein bestätigter Schadenbericht, Reparaturnachweise und der Beleg über die einbehaltene beziehungsweise bezahlte Summe vorgesehen.
Gut vorbereitet in den nächsten Segelurlaub
Ein Segelurlaub in Kroatien soll vor allem eines sein: eine wunderbare Zeit auf dem Wasser. Gemeinsam mit Freunden oder der Familie neue Buchten entdecken, vor kleinen Inseln ankern, den Sonnenuntergang im Cockpit genießen und die Freiheit auf der Adria erleben. Zu einer guten Vorbereitung gehören deshalb nicht nur die Auswahl der passenden Yacht und die Planung der Segelroute, sondern auch ein sinnvoller Versicherungsschutz.
Niemand plant einen Schaden. Aber wer sich bereits vor dem Törn mit möglichen Risiken beschäftigt, kann im Ernstfall viel gelassener reagieren. Unsere Empfehlung: Informieren Sie sich rechtzeitig über eine Charter-Kautionsversicherung und eine Skipper-Haftpflichtversicherung.

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Wir freuen uns darauf, Sie bei Sea and More Yachting an Bord begrüßen zu dürfen – und wünschen Ihnen schon jetzt einen wunderschönen, sicheren und entspannten Segelurlaub in Kroatien!
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Versicherungsberatung dar. Die genannten Leistungen sind Beispiele und gelten ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Versicherungsbedingungen. Versicherungsschutz, Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen richten sich nach dem tatsächlich abgeschlossenen Vertrag. Der Versicherungsvertrag wird direkt mit dem jeweiligen Anbieter abgeschlossen.